Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.2011

Geschäftszahl

2008/08/0085

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/08/0252 E 19. September 2007 VwSlg 17273 A/2007 RS 4

Stammrechtssatz

In Paragraph 10, AlVG ist die sich "sonst bietende Arbeitsmöglichkeit" nicht explizit angeführt. Sie wird nur in Paragraph 9, Absatz eins, AlVG genannt. Aus dem systematischen Zusammenhang dieser beiden Bestimmungen ergibt sich jedoch ebenso wie aus dem Zweck dieser Regelungen, Leistungsbezieher zu verhalten, ehestmöglich durch die Aufnahme einer Beschäftigung aus dem Leistungsbezug wieder auszuscheiden, dass die in Paragraph 10, AlVG vorgesehenen Sanktionen auch bei der Ausschlagung einer "sonst sich bietenden Arbeitsmöglichkeit" in Frage kommen. Daraus folgt andererseits jedoch, dass die Beschäftigung im Rahmen der "sonst sich bietenden Arbeitsmöglichkeit" auch den Zumutbarkeitskriterien des Paragraph 9, AlVG entsprechen muss.