Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.2011

Geschäftszahl

2008/08/0020

Rechtssatz

Obwohl die amtswegige Prüfung des Sachverhalts zumindest eine Auseinandersetzung mit möglichen Nachsichtsgründen iSd Paragraph 10, Absatz 3, AlVG gebietet, muss die Behörde nur solche Gründe prüfen, die der Arbeitslose vorbringt oder für die es sonstige Hinweise in den Akten gibt (Hinweis: E 7. Mai 2008, 2007/08/0237 mwN).