Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.2012

Geschäftszahl

2008/07/0235

Rechtssatz

Demjenigen, über dessen Antrag ein Exekutionstitel geschaffen wurde, kommt auch das Recht zu, einen Antrag auf Vollstreckung dieses Titels zu stellen vergleiche E 27. April 2006, 2005/07/0137).