Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.2010

Geschäftszahl

2008/07/0194

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/07/0174 E 8. April 1997 RS 8

(hier nur zweiter Satz)

Stammrechtssatz

Fischereirechte haben zwar im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren unter den Voraussetzungen des Paragraph 15, WRG Berücksichtigung zu finden, sie stehen jedoch der Bewilligung grundsätzlich nicht entgegen. Der Fischereiberechtigte kann somit nicht verlangen, daß eine nachgesuchte Wasserbenutzung überhaupt nicht stattfindet und anstelle der projektierten eine völlig andere Anlage errichtet werde (Hinweis E 22.6.1993, 93/07/0058).