Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.2010

Geschäftszahl

2008/07/0194

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/07/0126 E 26. Mai 1998 RS 1

Stammrechtssatz

Die in Paragraph 15, WRG verankerten Rechte der Fischereiberechtigten können nicht zu einer Versagung der Bewilligung, sondern nur zur Vorschreibung von Vorkehrungen und zur Zuerkennung von Entschädigung führen (Hinweis E 28.3.1996, 96/07/0057).