Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.2010

Geschäftszahl

2008/07/0193

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/07/0110 E 25. Juni 2009 RS 3

Stammrechtssatz

Ist ein Grundstück nicht im Grenzkataster erfasst, so kommt es nach der Judikatur des OGH für die Frage des richtigen Grenzverlaufs vorrangig auf die tatsächlichen Verhältnisse, somit auf den in der Natur festzustellenden Verlauf der Grenze an und nicht auf die Übertragung der aus den Mappenplänen ersichtlichen Grenzen in der Natur (Hinweis E 20. Mai 2009, 2006/07/0104).