Verwaltungsgerichtshof
21.10.2010
2008/07/0193
GRS wie 2006/07/0110 E 25. Juni 2009 RS 3
Ist ein Grundstück nicht im Grenzkataster erfasst, so kommt es nach der Judikatur des OGH für die Frage des richtigen Grenzverlaufs vorrangig auf die tatsächlichen Verhältnisse, somit auf den in der Natur festzustellenden Verlauf der Grenze an und nicht auf die Übertragung der aus den Mappenplänen ersichtlichen Grenzen in der Natur (Hinweis E 20. Mai 2009, 2006/07/0104).