Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.2010

Geschäftszahl

2008/07/0193

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0163 E 27. Juni 2002 RS 10

Stammrechtssatz

Die Eigentumsverhältnisse an den vom betroffenen Wasserbauvorhaben berührten Grundflächen bedürfen einer eindeutigen und unmissverständlichen Feststellung, bevor eine Entscheidung über die Einräumung von Zwangsrechten getroffen werden kann (Hinweis E 9. November 1982, 82/07/0039).