Verwaltungsgerichtshof
21.10.2010
2008/07/0193
GRS wie 99/07/0163 E 27. Juni 2002 RS 10
Die Eigentumsverhältnisse an den vom betroffenen Wasserbauvorhaben berührten Grundflächen bedürfen einer eindeutigen und unmissverständlichen Feststellung, bevor eine Entscheidung über die Einräumung von Zwangsrechten getroffen werden kann (Hinweis E 9. November 1982, 82/07/0039).