Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.2010

Geschäftszahl

2008/07/0191

Rechtssatz

Aus der Zuerkennung der Parteistellung in einem einzelnen Verfahren kann kein Rückschluss auf die Parteistellung in einem anderen Verfahren gezogen werden kann. (Hier: Genehmigung eines Vollversammlungsbeschlusses, dem die Änderung des Wegkatasters durch Ausscheiden und Einbeziehung von Mitgliedern bzw Grundstücken, Satzungsänderung zugrunde lagen. Es wäre dem Bf möglich gewesen, Einspruch gegen diesen Vollversammlungsbeschluss zu erheben, er hat diese Möglichkeit aber versäumt und kommt ihm im nachfolgenden Genehmigungsverfahren keine Parteistellung zu.)