Verwaltungsgerichtshof
30.09.2010
2008/07/0171
Erhebt eine Partei in einem Verfahren betreffend Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung eine Forderung, mit der ihr Grundeigentum vor nachteiligen Einwirkungen durch Überschwemmungen geschützt werden soll, stellt dieses Vorbringen grundsätzlich eine Einwendung dar.