Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.2010

Geschäftszahl

2008/07/0170

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/07/0173 E 23. März 2006 VwSlg 16871 A/2006 RS 1 (hier PKW)

Stammrechtssatz

Allein der Umstand, dass ein LKW Betriebsmittel verliert, macht ihn noch nicht zum Abfall. Die Abfalleigenschaft ist dann zu verneinen, wenn er noch in Gebrauch steht, wobei allerdings nicht jede beliebige Gebrauchsform die Abfalleigenschaft ausschließen kann, sondern nur ein bestimmungsgemäßer Gebrauch im Sinne des Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 2, AWG 2002.