Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.2012

Geschäftszahl

2008/07/0161

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/02/0146 E 31. Oktober 1990 RS 4

Stammrechtssatz

Es ist auch im Rahmen der Manuduktionspflicht nicht Aufgabe der Behörde, inhaltliche Mängel von Parteieingaben aus der Welt zu schaffen (Hinweis E 20.12.1989, 89/03/0241).