Verwaltungsgerichtshof
21.11.2012
2008/07/0161
Für die Erteilung der agrarbehördlichen Bewilligung zur Übertragung von Weiderechten gemäß Paragraph 33, Absatz 8, Vlbg FlVfLG 1979 bedarf es eines Antrags des Veräußerers (Hinweis B 22. Dezember 2005, 2004/07/0161). Aus der bloßen Vorlage des Kaufvertrags als Anhang eines Schreibens des - nicht antragsberechtigten - Erwerbers kann jedoch kein Antrag des Veräußerers auf Erteilung der agrarbehördlichen Bewilligung abgeleitet werden.