Verwaltungsgerichtshof
26.05.2011
2008/07/0156
Ein unbestimmt gehaltenes und nicht näher begründetes Beschwerdevorbringen ist nicht geeignet, die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids im Rahmen des geltend gemachten Beschwerdepunktes darzulegen (Hinweis E 13. Oktober 1992, 90/07/0076).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2008/07/0158