Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.2011

Geschäftszahl

2008/07/0156

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/18/0300 E 21. September 1999 RS 2 (hier ohne Hinweis auf das Stellen von Beweisanträgen)

Stammrechtssatz

§13a AVG verpflichtet die Beh nicht, die Partei in materiell-rechtlicher Hinsicht zu beraten oder zur Erhebung bestimmter Behauptungen und Stellung bestimmter Beweisanträge anzuleiten.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2008/07/0158