Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.2010

Geschäftszahl

2008/07/0104

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/07/0197 E 26. April 1995 VwSlg 14248 A/1995 RS 4

Stammrechtssatz

Das auf öffentliche Interessen gründende Erfordernis nach Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG, den gesetzmäßigen Zustand herzustellen, schließt nicht nur einen Alternativauftrag gemäß Paragraph 138, Absatz 2, WRG aus (Hinweis E 21.10.1986, 86/07/0220, E 24.9.1991, 91/07/0016), sondern auch die Möglichkeit der Erwirkung einer nachträglichen wasserrechtlichen Bewilligung für dasselbe Vorhaben, das bereits Gegenstand eines rechtskräftigen Abtragungsauftrages nach Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG aus öffentlichen Interessen gewesen ist (Hinweis E 28.11.1963, 1491/63).