Verwaltungsgerichtshof
22.04.2010
2008/07/0099
GRS wie 2001/07/0150 E 23. September 2004 RS 3
Grundeigentümern im Schutzgebietsbereich kommt das Recht zu, sowohl gegen die Einbeziehung ihrer Grundstücke in ein Schutzgebiet als auch gegen die vorgesehenen Anordnungen über die Bewirtschaftung oder sonstige Benutzung ihrer Grundstücke Einwendungen zu erheben.