Verwaltungsgerichtshof
15.09.2011
2008/07/0098
GRS wie 2005/07/0107 E 24. November 2005 RS 5
Aus Paragraph 12, Absatz eins, WRG 1959 folgt, dass eine wasserrechtliche Bewilligung erst erteilt werden darf, wenn fest steht, dass bestehende Rechte nicht verletzt werden.