Verwaltungsgerichtshof
25.06.2009
2008/07/0077
GRS wie 84/07/0184 E 4. Dezember 1984 RS 1
Das Vorliegen einer gesetzmäßigen Abfindung kann nicht dadurch in Frage gestellt werden, dass allenfalls andere Parteien des Zusammenlegungsverfahrens besser abgefunden wurden.