Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.2010

Geschäftszahl

2008/07/0049

Rechtssatz

Ist mit der bewilligten Wasserbenutzung ein Wasserverbrauch bzw. ein diesem gleichzuhaltender dauernder Entzug des ausgeleiteten Wassers aus dem Gewässerregime beabsichtigt, liegt eine Wasserversorgungsanlage iSd Paragraph 99, Absatz eins, Litera c, WRG 1959 vor vergleiche E 16. Dezember 1986, 85/07/0034, VwSlg 12346 A/1986).