Verwaltungsgerichtshof
29.01.2009
2008/07/0040
GRS wie 2001/07/0077 E 13. Dezember 2001 RS 1
(Hier: Weil die Behörde dies verkannte und die Berufung des Bf mangels Parteistellung zurückwies, belastete sie ihren Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit.)
Es reicht bereits die potenzielle Beeinträchtigung von Rechten im Sinn des Paragraph 12, Absatz 2, WRG 1959 aus, um die Parteistellung zu begründen, und ist sie nicht davon abhängig, dass tatsächlich in geschützte Rechte eingegriffen wird.