Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2009

Geschäftszahl

2008/07/0040

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/07/0082 E 25. April 1996 RS 5

Stammrechtssatz

Die großflächige Verrieselung von Straßenoberflächenwässern auf Wiesen stellt eine bewilligungspflichtige Maßnahme nach Paragraph 32, Absatz 2, Litera c, WRG (Einwirkung auf das Grundwasser) dar. Eine solche Einwirkung kann nicht als geringfügige iSd Paragraph 32, Absatz eins, WRG bezeichnet werden.