Verwaltungsgerichtshof
29.01.2009
2008/07/0040
GRS wie 93/07/0082 E 25. April 1996 RS 5
Die großflächige Verrieselung von Straßenoberflächenwässern auf Wiesen stellt eine bewilligungspflichtige Maßnahme nach Paragraph 32, Absatz 2, Litera c, WRG (Einwirkung auf das Grundwasser) dar. Eine solche Einwirkung kann nicht als geringfügige iSd Paragraph 32, Absatz eins, WRG bezeichnet werden.