Verwaltungsgerichtshof
26.01.2012
2008/07/0026
Als Anlagenbetreiber ist derjenige anzusehen, der die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über die Anlage hat und auf dessen Rechnung sie betrieben wird, wobei dieser regelmäßig entweder deren Eigentümer oder deren Bestandnehmer ist (Hinweis E 25. September 2008, 2006/07/0091).