Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2009

Geschäftszahl

2008/06/0097

Rechtssatz

Unter "Motoren, Maschinen, Apparaten und Ähnlichem" gemäß Paragraph 20, Ziffer 5, Stmk. BauG 1995 sind keine baulichen Anlagen im Sinne des Paragraph 4, Ziffer 12, Stmk. BauG 1995 zu verstehen. Dies ergibt sich allein auf Grund der unterschiedlichen Bedeutung dieser Begriffe auf Grund des allgemeinen Sprachgebrauches. So bedarf eine bauliche Anlage jedenfalls zur Herstellung insbesondere bautechnischer Kenntnisse, während ein Motor, eine Maschine, ein Apparat zur Herstellung überwiegend andere Kenntnisse, wie etwa maschinenbautechnische oder elektrotechnische Kenntnisse, erfordert. Die Anwendung von Paragraph 20, Ziffer 5, Stmk. BauG käme daher nur in Bezug auf Anlagen in Betracht, die keine baulichen Anlagen sind.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2008/06/0099