Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.2009

Geschäftszahl

2008/05/0246

Rechtssatz

Durch eine durch die geplante Bebauung eines Grundstücks hervorgerufene Veränderung im Zusammenhang mit einer Bedrohung durch Hochwässer wird nicht in subjektiv-öffentlichen Rechte eingegriffen, die ein Nachbar im Baubewilligungsverfahren geltend machen kann (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 18. Dezember 2006, Zl. 2006/05/0229, sowie weiters das hg. Erkenntnis vom 4. März 2008, Zl. 2007/05/0241, beide mwH).