Die Einstufung als Erdgeschoss iSd § 2 Z 25 OÖ BauTG setzt nur einen Mindestabstand über dem Gelände voraus, nicht aber, dass dieses auf dem Erdboden aufsetzt.Die Einstufung als Erdgeschoss iSd Paragraph 2, Ziffer 25, OÖ BauTG setzt nur einen Mindestabstand über dem Gelände voraus, nicht aber, dass dieses auf dem Erdboden aufsetzt.