Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.2009

Geschäftszahl

2008/05/0246

Rechtssatz

Die Einstufung als Erdgeschoss iSd Paragraph 2, Ziffer 25, OÖ BauTG setzt nur einen Mindestabstand über dem Gelände voraus, nicht aber, dass dieses auf dem Erdboden aufsetzt.