Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.09.2011

Geschäftszahl

2008/05/0242

Rechtssatz

Das Vorstellungsverfahren beginnt damit, dass eine Vorstellung bei der Gemeinde iSd Paragraph 84, Absatz 2, Bgld GdO 2003 eingebracht wird, es bedarf keiner davon abgehobenen "Verfahrenseinleitung" seitens der Vorstellungsbehörde.