Verwaltungsgerichtshof
06.09.2011
2008/05/0242
Das Vorstellungsverfahren beginnt damit, dass eine Vorstellung bei der Gemeinde iSd Paragraph 84, Absatz 2, Bgld GdO 2003 eingebracht wird, es bedarf keiner davon abgehobenen "Verfahrenseinleitung" seitens der Vorstellungsbehörde.