Verwaltungsgerichtshof
06.09.2011
2008/05/0174
Paragraph 81, Absatz 6, Wr BauO erlaubt eine Überschreitung des Gebäudeumrisses im dort geregelten Ausmaß. Bei der Einhaltung dieser Regelungen ist ein Verfahren nach Paragraph 69, Wr BauO nicht erforderlich.