Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.09.2011

Geschäftszahl

2008/05/0174

Rechtssatz

Paragraph 81, Absatz 6, Wr BauO erlaubt eine Überschreitung des Gebäudeumrisses im dort geregelten Ausmaß. Bei der Einhaltung dieser Regelungen ist ein Verfahren nach Paragraph 69, Wr BauO nicht erforderlich.