Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.04.2010

Geschäftszahl

2008/05/0160

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/05/0130 E 15. Dezember 2009 RS 4

Stammrechtssatz

Da Paragraph 48, Absatz eins, Ziffer 2 und Absatz 2, Nö BauO 1996 auf die örtliche Zumutbarkeit abstellen, ist bei der danach verlangten Beurteilung auf die Gegebenheiten des Einzelfalles Rücksicht und dabei auch auf eine allenfalls bereits bestehende Vorbelastung Bedacht zu nehmen (Hinweis E vom 23.Juni 2008, 2007/05/0090).