Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.04.2010

Geschäftszahl

2008/05/0160

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/05/0743 E 15. Juli 2003 RS 4

Stammrechtssatz

Die Vorschriften über die Ausführung von Bauten begründen keinerlei Parteienrechte der Nachbarn im Baubewilligungsverfahren.