Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.2009

Geschäftszahl

2008/05/0143

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/05/0110 E 14. Dezember 2004 VwSlg 16505 A/2004 RS 5 (hier: ohne Klammerausdruck)

Stammrechtssatz

Die mit der Wohnnutzung typischerweise verbundenen Immissionen (wozu auch die Geruchsentwicklung aus vorgeschriebenen Müllbehältern gehört) sind vom Nachbarn hinzunehmen.