Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.2009

Geschäftszahl

2008/05/0143

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/05/0032 E 15. Juli 2003 RS 2

Stammrechtssatz

Zum Verlust der Parteistellung kommt es, wenn nur unzulässige Einwendungen erhoben werden, worunter vor allem solche Einwendungen zu verstehen sind, mit welchen Rechte geltend gemacht werden, für welche der Partei im Gesetz kein Nachbarrecht zuerkannt worden ist (Hinweis E 3.7.2001, 2000/05/0063, mit Hinweis auf die Erläuterungen zur AVG-Novelle 1998).