Verwaltungsgerichtshof
06.09.2011
2008/05/0142
Die Einhaltung der Bestimmungen über den Brandschutz zählt nicht zu den nach Paragraph 134 a, Wr BauO geltend machbaren Nachbarrechten (Hinweis E vom 23. November 2009, 2006/05/0118, mwH). Damit gehen auch die Hinweise auf befürchteten Funkenflug, Brandgefahr bzw. damit verbundene Vergiftungsgefahr fehl.