Verwaltungsgerichtshof
13.04.2010
2008/05/0133
Paragraph 7, Absatz 3 und 4 Wr KlGG 1996 regelt die eingeschränkte Möglichkeit der Errichtung von Stellplätzen und deren Überdachung. Aus dieser Regelung kann nicht der Schluss gezogen werden, dass alle Überdachungen ("Flugdächer") in der genannten Größenordnung in Kleingärten zulässig und in die maximal bebaubare Fläche des Paragraph 12, Absatz eins, dieses Gesetzes nicht einzuberechnen wären.