Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.07.2010

Geschäftszahl

2008/05/0119

Rechtssatz

Die UVP-Behörden haben im konzentrierten Genehmigungsverfahren gemäß Paragraph 3, Absatz 3, UVP-G 2000 zwar sämtliche Verwaltungsvorschriften, die für die Ausführung des Vorhabens erforderlich sind, zu beachten. Diese Anordnung im Paragraph 3, Absatz 3, UVP-G 2000 bezieht sich jedoch nur auf die materiellrechtlichen Genehmigungskriterien der anzuwendenden Rechtsvorschriften, nicht aber auch auf die verfahrensrechtlichen Regelungen, wie z.B. Paragraph 7, Absatz eins, letzter Satz StarkstromwegeG 1968 (Hinweis auf Ennöckl/N.Raschauer, Kommentar um UVP-G, 2. Auflage, 2006, Seite 39, Rz 10 zu Paragraph 3,).