Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.07.2010

Geschäftszahl

2008/05/0115

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/05/0101 E 24. Juni 2009 RS 4

Stammrechtssatz

Aus dem bloßen Umstand, dass der Sachverständige auf Grund seines Arbeitsplatzes bei der E-Control GmbH der belangten Behörde (und zuvor der Erstbehörde, wie im Bescheid festgehalten: mit Blick auf Paragraph 7, Absatz 2, Energie-RegulierungsbehördenG 2002) zur Verfügung stand, kann eine Parteilichkeit des Sachverständigen nicht abgeleitet werden (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 29. September 2008, Zl. 2006/03/0078).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2008/05/0117 E 6. Juli 2010