Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.02.2011

Geschäftszahl

2008/05/0087

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/05/1503 E 17. Juni 2003 RS 5

Stammrechtssatz

Parteistellung im baupolizeilichen Auftragsverfahren hat nur derjenige, gegen den der Auftrag tatsächlich ergangen ist, nicht jedoch derjenige, gegen den der Auftrag richtigerweise (auch) zu ergehen gehabt hätte vergleiche E vom 22. Mai 1999, Zl. 99/06/0035).