Verwaltungsgerichtshof
15.02.2011
2008/05/0087
GRS wie 2002/05/1503 E 17. Juni 2003 RS 5
Parteistellung im baupolizeilichen Auftragsverfahren hat nur derjenige, gegen den der Auftrag tatsächlich ergangen ist, nicht jedoch derjenige, gegen den der Auftrag richtigerweise (auch) zu ergehen gehabt hätte vergleiche E vom 22. Mai 1999, Zl. 99/06/0035).