Verwaltungsgerichtshof
23.11.2009
2008/05/0080
Der Nachbar kann nach dem Bgld BauG 1997 nicht schlechthin ein Recht auf Einhaltung der Widmungsvorschriften geltend machen. Die Widmungsvorschriften dienen nur insoweit dem Interesse des Nachbarn, als damit ein Immissionsschutz verbunden ist (Hinweis E vom 28. Jänner 2009, 2008/05/0139, m.w.N.).