Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.2011

Geschäftszahl

2008/05/0062

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/05/0110 E 14. Dezember 2004 VwSlg 16505 A/2004 RS 5

Stammrechtssatz

Die mit der Wohnnutzung typischerweise verbundenen Immissionen (wozu auch die Geruchsentwicklung aus vorgeschriebenen Müllbehältern gehört) sind vom Nachbarn hinzunehmen.