Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.2011

Geschäftszahl

2008/05/0062

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/05/0220 E 25. Februar 2011 RS 2

Stammrechtssatz

Die Nachbarn können durch die von der Berufungsbehörde erteilte Baubewilligung nur dann in ihren subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt sein, wenn ihre öffentlich-rechtlichen Einwendungen von den Baubehörden in rechtswidriger Weise nicht berücksichtigt worden sind (Hinweis E vom 20. November 2007, 2006/05/0197 bis 0199).