Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.2009

Geschäftszahl

2008/05/0038

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/05/0109 E 10. September 2008 RS 1

Stammrechtssatz

Soweit die Beschwerdeführer vorbringen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen gewesen wäre, ist darauf hinzuweisen, dass die diesbezügliche Einwendung auf die Geltendmachung der Unzuständigkeit hinausläuft und insofern von der belangten Behörde in der Sache aufzugreifen ist (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 20. Februar 2007, Zl. 2005/05/0290, mwN).