Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.09.2008

Geschäftszahl

2008/05/0009

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/04/0182 E 25. Juni 2008 RS 1

Stammrechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof vermag die Auffassung, das Gemeinschaftsrecht verbiete einer Behörde die Genehmigung einer Luftschadstoffe emittierenden Betriebsanlage, wenn im betroffenen Gebiet die Immissionsgrenzwerte dieser Luftschadstoffe überschritten werden, nicht zu teilen (ausführliche Begründung im Erkenntnis).