Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2010

Geschäftszahl

2008/04/0239

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/04/0010 E 23. Mai 2007 RS 1

(Hier: Ohne den fallspezifischen Zusatz)

Stammrechtssatz

Dem Erfordernis, einen drohenden oder eingetretenen Schaden darzutun, wird in einem Nachprüfungsantrag bereits dann entsprochen, wenn die entsprechende Behauptung plausibel ist; ins Einzelne gehende (genaueste) Darlegungen sind nicht geboten vergleiche dazu das zum BVergG 2002 ergangene hg. Erkenntnis vom 24. Februar 2006, Zl. 2004/04/0127). (Hier: Vor dem Hintergrund des Vorbringens der Antragstellerin, durch die Teilnahme an weiteren Verhandlungen müsste ein zehnköpfiges Team einsatzbereit gehalten werden, verkannte das Bundesvergabeamt die Rechtslage.)