Verwaltungsgerichtshof
22.11.2011
2008/04/0212
Bei der Regelung der Ersatzleistung nach Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 3, Litera b, ForstG 1975 handelt es sich um einen "Annex" zur Rodungsbewilligung, der dann greift, wenn derartige Maßnahmen iSd Paragraph 18, Absatz eins, leg. cit. erforderlich sind. Diese Bestimmung kann daher als "Umweltschutzvorschrift" qualifiziert werden.