Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.2011

Geschäftszahl

2008/04/0212

Rechtssatz

Bei der Regelung der Ersatzleistung nach Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 3, Litera b, ForstG 1975 handelt es sich um einen "Annex" zur Rodungsbewilligung, der dann greift, wenn derartige Maßnahmen iSd Paragraph 18, Absatz eins, leg. cit. erforderlich sind. Diese Bestimmung kann daher als "Umweltschutzvorschrift" qualifiziert werden.