Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.2009

Geschäftszahl

2008/04/0201

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/04/0195 E 27. Mai 2009 RS 4

Stammrechtssatz

Auch solche strafgerichtlichen Verurteilungen des Bf, die für sich genommen keinen Ausschlussgrund iSd Paragraph 13, Absatz eins, Litera b, GewO 1994 darstellen, sind von der Behörde in die Prognoseentscheidung gemäß Paragraph 87, Absatz eins, Ziffer eins, GewO 1994 mit einzubeziehen.