Verwaltungsgerichtshof
17.09.2010
2008/04/0144
GRS wie 83/04/0132 E 23. September 1983 RS 2
Aus dem Anhörungsrecht kann nicht auf eine Bindung der Behörde an die abgegebene Stellungnahme der anzuhörenden Stelle geschlossen werden.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2008/04/0145