Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.2010

Geschäftszahl

2008/04/0144

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/04/0119 E 20. Oktober 2004 RS 1 (Hier: nur betreffend die "wirtschaftlichen Folgen")

Stammrechtssatz

Weder die Ursachen für die zur Verurteilung führenden Straftat noch die (wirtschaftlichen) Folgen der Entziehung der Gewerbeberechtigung für den Verurteilten sind für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit nach Paragraph 87, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 13, Absatz eins, GewO 1994 maßgeblich.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2008/04/0145