Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.2010

Geschäftszahl

2008/04/0144

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/04/0167 E 11. November 1998 RS 5

Stammrechtssatz

Die von der Behörde zu treffende Entscheidung, ob der Ausschluß von der Ausübung des Gewerbes auszusprechen ist, ist keine Ermessensentscheidung, sondern eine gebundene Entscheidung (Hinweis E 30.3.1993, 92/04/0270)

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2008/04/0145