Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.04.2012

Geschäftszahl

2008/04/0009

Rechtssatz

Die Gewerbebehörde hat die Tatbestandsmerkmale für die Erteilung der Nachsicht selbständig zu beurteilen, ohne hiebei an gerichtliche Strafzumessungsgründe gebunden zu sein.