Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2011

Geschäftszahl

2008/03/0114

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/20/0153 E 25. Jänner 2001 RS 2

Stammrechtssatz

Die Frage, ob Tatsachen iSd Paragraph 12, Absatz eins, WaffG 1996 vorliegen, ist eine Rechtsfrage, die nicht von einem Sachverständigen zu beantworten ist vergleiche das hg. Erkenntnis vom 6. November 1997, Zl. 96/20/0543). Der Sachverständige kann lediglich bei der Ermittlung dieser Tatsachen behilflich sein. Ob diese vorliegen und unter die genannte Bestimmung zu subsumieren sind, oder deren Voraussetzungen nicht erfüllen, ist eine im Rahmen der rechtlichen Beurteilung von der Behörde vorzunehmende Wertungsfrage.