Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.2008

Geschäftszahl

2008/03/0058

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/03/0159 E 28. Februar 2007 RS 3

Stammrechtssatz

Durch die Verletzung der in Paragraph 103, Absatz 2, KFG 1967 vorgesehenen Verpflichtung wird die Verfolgung von Verkehrsstraftätern behindert. Die mehrfache Übertretung des Paragraph 103, Absatz 2, KFG 1967 innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraums lässt den Schluss zu, dass der Täter nicht gewillt ist, zu einer wirksamen Verfolgung von Verwaltungsübertretungen im Straßenverkehr im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen beizutragen, und kann daher als Indiz für mangelnde Vertrauenswürdigkeit herangezogen werden vergleiche zu einem Sachverhalt, in dem ebenfalls u.a. eine mehrfache Verletzung des Paragraph 103, Absatz 2, KFG 1967 zur Beurteilung führte, dass die Vertrauenswürdigkeit iSd Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 3, BetriebsO 1994 nicht vorlag, das hg Erkenntnis vom 29. Jänner 2003, Zl 2000/03/0358).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2008:2008030058.X04